Ein weiter kommen, mit und ohne Beeinträchtigung.

AGB der Stiftung TRANSfair

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Die vorliegenden AGB gelten für Verträge, Lie­ferungen und sonstige Dienstleistun­gen zwischen der Stiftung TRANSfair und Pri­vatkunden sowie Unternehmen (beide «Kunde»). Der Verkauf und die Lieferung der von TRANSfair angebotenen Waren sowie das Erbringen von Dienstleistungen erfolgen ge­mäss diesen AGB sowie weiteren beson­deren Bedingungen. Diese bilden einen inte­grierten Bestandteil des jeweiligen Vertra­ges. Abweichende Bedingungen der Kun­den werden von TRANSfair nicht anerkannt, ausser es wurde diesen schriftlich zugestimmt.

Die Vertragssprache ist Deutsch. Es sind die AGB in der jeweils am Bestelldatum gül­tigen Fassung anwendbar.

TRANSfair ist jederzeit berechtigt, diese AGBs und eventuelle besondere Bedingun­gen zu ändern oder zu ergänzen.

2. Offerte, Bestellung und Vertragsabschluss

Die Gültigkeit der Offerten beträgt grundsätzlich 14 Tage und kann im Einzelfall in Absprache mit dem Kunden abweichend festgelegt werden. Online-Angebote gel­ten nur, solange sie ersichtlich sind und solange der Vorrat reicht. Die jeweils gezeig­ten Abbildungen dienen nur der Illustration und sind unverbindlich. Die angegebenen Informationen zu den Angeboten dienen nur zur Erläuterung und sind ebenfalls unverbindlich. Offerten sind stets freibleibend.

Kostenvoranschläge, Zeichnungen, Berechnungen und Bemusterungen bleiben Ei­gentum von TRANSfair und dürfen weder kopiert noch Drittpersonen zugänglich ge­macht werden.

Der Eingang einer Bestellung wird von TRANSfair unverzüglich auf elektronischem Weg be­stätigt. Eine Bestellung erhält jedoch erst nach ihrer Annahme durch TRANSfair den endgültigen Charakter. TRANSfair behält sich das Recht vor, jegliche Bestellungen eines Kunden abzulehnen. Durch seine Bestellung nimmt der Kunde die vorliegenden AGB gänzlich und unbeschränkt an (vgl. Ziffer 1).

Mit jeder Bestellung (schriftlich, telefonisch oder online) anerkennt der Kunde diese AGBs.

Kunden, welche nicht direkt bei TRANSfair bestellen, werden darauf hingewiesen, wo sie die AGBs des Partners finden. Diese gelten mit Abschluss des Kaufvertrags.

Bei gewissen Bestellungen gelten teils Mindestbestellmengen.

Im Bereich Gastronomie kommen ergänzend besondere Bedingun­gen zur Anwendung (siehe Anhang 1).

3. Preise und Zahlung

Sämtliche Preisangaben verstehen sich in CHF exklusive Mehrwertsteuer (MWST), wenn nicht ausdrücklich etwas anderes festgehalten ist. TRANSfair ist MWST-pflich­tig und wendet die geltenden Sätze an. Teilweise gelten gesonderte MWST-Bedingungen für die Gastronomie (siehe Anhang 1).

TRANSfair behält sich das Recht vor, Preise jederzeit zu ändern. Für die vom Kun­den bestellte Ware gelten jedoch immer die zum Bestelldatum gültigen oder auf der Auftragsbestätigung angegebenen Preise. Wenn im Angebot nichts anderes ver­merkt, so gelten die Preise ab Werk in Thun. Die Preise richten sich nach den aktuellen Angeboten, Offerten und Auftragsbestätigungen, es sei denn, es liegen Schreib-, Druck- oder Rechenfehler vor.

Rechnungen sind innerhalb 30 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Bei Austragserteilung kann eine Sicherheitsleistung in Form einer Anzahlung anfallen. Diese wird mit dem Gesamtbetrag verrechnet. ­Abweichende Zahlungskonditionen bedürfen der ausdrückli­chen Zustimmung durch TRANSfair.

Bei Zahlungsverzug ist TRANSfair berechtigt, über die Zinsen hinaus Mahnspesen zu ver­rechnen. Nach Verfall der Zahlungstermine wird ein Verzugszins von acht Prozent verrechnet. Das Total der Rechnungs- und Abrechnungsbeträge kann von TRANSfair an Dritte abgetreten werden.

Grundsätzlich wird bei der Rechnungsstellung die Anschrift der Auftragsbestätigung verwendet. Anpassungen oder Änderungen der Anschrift müssen mit der Auftragser­teilung gemeldet werden. Wenn Anschriften nach Erstellen der Faktura abgeändert oder angepasst werden müssen, wird eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.

4. Lieferung

Die Lieferfrist wird individuell vereinbart. Wird erkannt, dass eine vertragskonforme Lieferung nicht mög­lich ist, so verpflichtet sich TRANSfair, den Kunden unverzüglich zu informieren.

In allen Fällen haftet TRANSfair jedoch nicht für Lieferverzögerungen, die durch hö­here Gewalt entstehen oder von Drittherstellern bzw. den Logistikpartnern zu vertreten sind (Bsp. Umweltkatastrophen und andere Formen höherer Gewalt wie Kriege, Unruhen, Arbeitskampf, Betriebsstörungen, Transporteinschränkungen, Roh­materialmangel, Epidemien, Pandemien und weitere unvorhersehbare Hindernisse).

Bei nachträglichen Bestellungsänderungen sowie Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungskonditionen kann sich die Lieferfrist ebenfalls verlängern. TRANSfair behält sich das Recht auf Teillieferungen sowie auf die Einschränkung der Liefermenge für ein spezifisches Produkt vor. Die Nichteinhaltung von Lieferfristen ist kein Grund für eine Annullierung der Bestellung, eine Entschädigung oder jeglichen anderen Abzug vom Preis.

5. Erfüllungsort, Warenkontrolle, Transportrisiko, Versicherung, Gefahrenüber­gang, Gewährleistung und Folgeschäden

Soweit kein besonderer Erfüllungsort vereinbart wird, gilt als Lieferung die Bereitstel­lung der Waren im Werk von TRANSfair.

Sofern keine kundenspezifischen Kontrollen vereinbart sind, erfolgt eine Gebindekon­trolle (Art, Zustand und Menge) beim Warenausgang.

Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, gehen Nutzen und Gefahr mit dem Ab­gang der Ware ab Werk von TRANSfair auf den Kunden über.

Die Lieferung erfolgt demnach auf Risiko und Gefahr des Kunden. TRANSfair schliesst eine Transportversicherung nur auf schriftliches Verlangen und Kosten des Kunden ab.

Die gelieferte Ware muss bei der Warenannahme auf Transportschäden geprüft werden. Ist ein solcher festgestellt, muss vom Transporteur (Post, Bahn oder Spediteur) ein Schadenproto­koll verlangt und umgehend ausgefüllt werden. Nur mit diesem Protokoll ist es mög­lich, diesen Schaden geltend zu machen.

6. Gewährleistung

Bei der Lieferung oder Herstellung von Waren gewährleistet TRANSfair, dass die Wa­ren frei von Material- und Fabrikationsfehlern sind und die vertraglich zugesicherten Eigenschaften aufweisen.

Bei Eintreffen hat der Besteller die Ware unverzüglich zu kontrollieren und fest­gestellte Mängel innerhalb von sieben Tagen schriftlich zu melden. Die gleiche Frist gilt für versteckte Mängel. Andernfalls entfällt die Gewährleistung für diese Mängel.

TRANSfair verpflichtet sich, auf schriftliche Anforderung des Bestellers die mangel­hafte Ware so rasch als möglich nach ihrer Wahl auszubessern oder zu ersetzen, so­weit dies tatsächlich möglich ist. Die Nachbesserungsarbeiten werden nach Möglich­keit in den Betrieben von TRANSfair ausgeführt. Verlangt der Besteller eine Nachbesserung bei sich oder an einem anderen Ort, so werden ihm Fahrzeit und Kilometer belastet. Ein Recht auf Wandelung oder Minderung ist ausgeschlossen. Bestehen trotz der Nach­besserung oder Ersatzlieferung weiterhin Mängel, so kann TRANSfair die mangel­hafte Lieferung zurücknehmen und bereits bezahlte Beträge rückerstatten. Ersetztes Material wird Eigentum von TRANSfair. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiss oder die Abnutzung. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Besteller die gelieferte Ware verändert.

Vom Rückgabe- und Umtauschrecht ausgeschlossen sind alle kundenspezifischen Waren (z.B. mit Beschriftungen, Spezialanfertigungen usw.).

Beim Erbringen von Dienstleistungen garantiert TRANSfair sorgfältige Ausführung. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit wird auf die Auftragssumme beschränkt. Die Gewährleistungs- und Haftungsansprüche des Bestellers sind in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abschliessend geregelt.

Eine Haftung für Folgekosten (wie Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn und andere mittelbare Schäden) wird, soweit gesetz­lich zulässig, ausgeschlossen.

7. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Gesamtforderung Ei­gentum von TRANSfair.

Der Kunde ermächtigt TRANSfair, ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (vgl. Ziffer 2) den Eigentumsvorbehalt am Wohnsitz des Käufers ins Eigentumsvorbehalts­register vorzunehmen (Art. 715 ZGB). Solange der Eigentumsvorbehalt dauert, darf der Kunde nicht über die gelieferten Gegenstände verfügen, vor allem weder verkau­fen noch vermieten oder verpfänden. TRANSfair ist berechtigt, ihr Eigentumsrecht durch Rücknahme der gelieferten Ware geltend zu machen, sofern die vereinbarten Zahlungskonditionen nicht eingehalten werden. Damit verbundene Umtriebe und Spe­ditionskosten gehen zu Lasten des Kunden.

8. Haftung im Allgemeinen

TRANSfair schliesst, soweit gesetzlich möglich, jede Haftung aus. Es wird keinerlei Haftung übernommen, sofern nicht eine Grobfahrlässigkeit oder Absicht der Angestellten vorliegt. Eine Haftung für die unsachgemässe Handhabung, Montage oder Inbetrieb­nahme der Waren wird ausgeschlossen. Ausgeschlossen wird jede Haftung für di­rekte und/oder indirekte Folgeschäden sowie Schadenersatzforderungen wegen fal­scher Abbildungen, Texte, Preise oder verspäteter Lieferungen.

9. Haftung für die Online-Verbindungen

TRANSfair verpflichtet sich, in den EDV-Systemen, auf welche eine direkte Einflussnahme besteht, für Sicher­heitsmassnahmen gemäss aktuellem technischen Stand zu sorgen.

Der Kunde haftet für die Sicherheit der Systeme, Programme und Da­ten, die sich in seinem Einflussbereich befinden. Passwörter und/oder Benutzernamen sind gegenüber Dritten geheim zu halten. TRANSfair haftet nicht für Mängel und Stö­rungen, die sie nicht zu vertreten hat, vor allem nicht für Sicherheitsmängel und Be­triebsausfälle Dritter, mit denen sie zusammenarbeitet oder von denen sie ab­hängig ist.

Weiter haftet TRANSfair nicht für höhere Gewalt, unsachgemässes Vorgehen und Missachtung der Risiken seitens des Kunden oder Dritter, übermässige Beanspru­chung, ungeeignete Betriebsmittel und Computer des Kunden oder Dritter, Eingriffe des Kunden oder Störungen durch Dritte (Viren usw.), die trotz der notwen­digen aktuellen Sicherheitsvorkehrungen geschehen.

Für Dienstleistungsaufträge in der Abwicklung von Webshops für Kunden gelten de­ren Konditionen, wobei diese nicht im Widerspruch zu diesen AGB stehen dürfen.

10. Geistiges Eigentum

TRANSfair ist ein eingetragenes Warenzeichen. Jegliches Kopieren oder Reprodu­zieren geschützter Waren ist ohne schriftliches Einverständnis nicht gestattet. TRANSfair behält sich die Eigentums- und Urheberrechte an Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen vor.

11. Daten und Datenschutz

TRANSfair verpflichtet sich, die Regeln des Datenschutzes zu befolgen. Daten wer­den vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

TRANSfair behält sich vor, Angaben (Rechnungsadresse / Provider-IP / E-Mail-Adresse / Kreditkartenangaben) auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und gegebenen­falls eine Auslieferung der Waren zu verweigern.

Der Kunde hat in Bezug auf seine Daten ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Löschung.

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand ist CH-3600 Thun, unter Vorbehalt abweichender zwingender Gerichts­stände des Bundesrechts.

TRANSfair hat das Recht, den Kunden auch an seinem Wohnort bzw. Wohnsitz zu belangen. Zur Anwendung kommt ausschliesslich das materielle schweizerische Recht, nament­lich die Bestimmungen des Obligationenrechts über den Kaufvertrag (Art. 184 ff. OR).

13. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder Inhalte einer in den Vertrag integrier­ten Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirk­samkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die un­wirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewoll­ten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung sowie dem ursprünglich ver­einbarten Vertragsgleichgewicht möglichst nahekommt. Dasselbe gilt auch für allfäl­lige Vertragslücken.

14. Kontakt

Stiftung TRANSfair
Im Schoren 23
Postfach
3604 Thun

Telefon 033 334 04 44, Fax 033 334 04 40
[email protected], www.trans-fair.ch

Fassung gültig ab 1. Juli 2022

Anhang 1: Besondere Bedin­gun­gen für Gas­tro­no­mie­an­lässe

1. Vereinbarung zwischen dem Kunden und TRANSfair

Alle Reservationen, Änderungen und Stornierungen bedürfen der Schriftform.

Gestützt auf die Angaben des Kunden unterbreitet ihm TRANSfair eine detaillierte Offerte betreffend die für den entsprechenden Anlass zu erbringenden Dienstleistungen. Nach einer allfälligen Bereinigung der Offerte bestätigt TRANSfair in detaillierter Form den Auftrag mittels schriftlicher Auftragsbestätigung inkl. Anhänge. Mit der ge­genseitigen schriftlichen Zusage kommt der Vertrag zu Stande und der Kunde akzep­tiert den Inhalt der Offerte.

2. Änderung der Personenzahl

Der Kunde meldet TRANSfair eine Änderung der Personenzahl spätestens fünf Ar­beitstage vor dem Anlass. Spätere Änderungen können nicht mehr berück­sichtigt werden. Es werden mindestens die fünf Tage vor dem Anlass gemeldeten Personen in Rechnung gestellt. Zusätzliche Personen werden gemäss Offerte ver­rechnet.

3. Geringfügige Änderungen

TRANSfair behält sich vor, bei kurzfristigen Änderungen im Marktangebot, aufgrund fehlender Waren oder massiv erhöhter Preise, ihre Dienstleistungen geringfü­gig zu ändern. TRANSfair berücksichtigt dabei die Interessen und Wünsche des Kunden und bietet eine gleichwertige Auftragserledigung.

4. Annullierung durch Kunde

Bei Annullierung eines Auftrags durch den Kunden stellt TRANSfair folgende Kosten in Rechnung:

Bis 60 Arbeitstage vor dem Anlass

keine Kosten

Bis 30 Arbeitstage vor dem Anlass

25% der vereinbarten Leistung

Bis 10 Arbeitstage vor dem Anlass

50% der vereinbarten Leistung

Bis 5 Arbeitstage vor dem Anlass

100% der vereinbarten Leistung

Bei später erfolgter Annullierung hat der Kunde 100% der vereinbarten Leistung zu entrichten.

5. Annullierung durch TRANSfair

Im Falle höherer Gewalt, bei ungeplanten Umbauten, auf behördliche Anordnung hin sowie bei Nichteinhaltung einer allfällig vereinbarten Vorauszahlung ist TRANSfair berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ausserdem kann TRANSfair vom Vertrag zurücktreten, sofern ein begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Betriebes zu gefährden droht. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Schadenersatz.

6. Verlust und Beschädigung von Material

Wird seitens TRANSfair Material zur Verfügung gestellt, welches nach Beendigung des Anlasses zu retournieren ist (z.B. Gläser, Geschirr, Besteck, Wäsche usw.) so ist der Kunde verpflichtet, das Material vollständig und unversehrt zurückzugeben. Verluste und Beschädigungen gehen zu Lasten des Kunden, ausser Beschädigungen durch TRANSfair.

Fassung gültig ab 1. Juli 2022

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